Jetzt sind Sie gefragt! – Bebauungsplan für das Gebiet „Schneebergstraße“

Das umstrittene Bebauungsplanverfahren für das Gebiet zwischen Schweinheimer-, Odenwald-, Haidberg-, Gutwerk- und Hildenbrandstraße ist Thema einer Bürgeranhörung, die am kommenden Montag, 22.02.2016, 20.00 Uhr in der Turnhalle der Pestalozzi-Grundschule stattfindet. Die Stadtverwaltung informiert über die Planung. Die Bürger haben Gelegenheit zur Äußerung.
Die CSU hat sich im Stadtrat gegen einen Bebauungsplan ausgesprochen.

Begründung: Die Grundstücke im Plangebiet sind im Wesentlichen bereits bebaut. Die Wohnhäuser sind teils in offener Bauweise straßenbegleitend aufgereiht, teils mit einem Abstand zu Straße, teils unmittelbar an der Straßenbegrenzungslinie. Die Grundstücke sind unterschiedlich groß und verschiedenartig zugeschnitten. Auch die Bauweise der Gebäude ist sehr individuell.

Ziel ist es, diese Gebietstypik möglichst zu erhalten. Ein Bebauungsplan bietet aber nur ein relativ grobes Raster, mit dem dieses Ziel nicht erreicht werden kann. Besser geeignet ist eine individuelle Bewertung jedes einzelnen Bauvorhabens, sobald dieses beantragt wird. Schon jetzt liegt ein rechtlicher Rahmen vor, der ausreicht. Neue Bauvorhaben unterliegen nämlich gemäß § 34 Baugesetzbuch dem sogenannten „Einfügungsgebot“, d. h. neue Bauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die „Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen. Da die bestehende Bebauungsstruktur auch nach Einschätzung der Bauverwaltung insgesamt als stabil einzuschätzen ist, sind künftige bauliche Aktivitäten schon mit dem Einfügungsgebot des § 34 Baugesetzbuch gut beherrschbar.
Mit dem Bebauungsplan soll auch vorgeschrieben werden, dass Laubbäume ab einem Stammumfang von 30 cm dauerhaft erhalten werden müssen. Hier wird durch die Hintertür quasi eine „Baumschutzverordnung“ für dieses Gebiet eingeführt. Die CSU hält dies für eine unnötige Bevormundung der Grundstückseigentümer. Wir vertrauen den Bürgern, dass sie verantwortlich mit dem Baumbestand auf dem eigenen Grundstück umgehen. Eine durch den Bebauungsplan auferlegte Pflicht zum Erhalt von Bäumen ist kontraproduktiv und führt eher dazu, dass weniger Bäume gepflanzt und bestehende Bäume gefällt werden, bevor diese den „kritischen“ Baumumfang von 30 cm erreichen. Die Stellungnahme der CSU und den Bebauungsplanentwurf der Stadtverwaltung können Sie hier zur Vorabinformation einsehen.

Ihre Stadträte von der CSU Schweinheim: Thomas Gerlach, Bernd Appelmann, Karl Heinz Burger, Werner Elsässer (Bezirksrat), Judith Gerlach (MdL)

B-Plan-05-31-Schneebergstraße-Vorentwurf-02-11-2015-

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