Verkehrssituation Umweltstation

„Gängelungsmaschinerie läuft“

So die Überschrift kürzlich im Kommentar der Lokalzeitung zum Bundeswaldgesetz. Durch das Erfinden von immer neuen Regeln, Ge- und Verboten werde die Welt nicht automatisch besser, aber die Freiheit immer ein bisschen weniger. Womöglich könnte ein Einführungslehrgang erforderlich werden, so der Autor, wenn man sich künftig im Wald normgerecht bewegen will.

Hierauf bezieht sich ein Mitbürger, der uns anspricht und sich beklagt wegen der Sperrung der Zufahrt zum ehemaligen ORA-Club bzw. wegen der Infragestellung der Zufahrt zum Fidelio-Waldhaus. Er wie auch andere sehen hier das freie Begehungsrecht zur Natur unnötig eingeschränkt. Absurd sei, dass sogar das Befahren mit dem Fahrrad untersagt wird, obwohl auf gleicher Strecke in Gegenrichtung ein Radweg ausgewiesen ist.

Dagegen bleibe die Verwaltung untätig, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. So im Bereich des Reservistenheims und der Umweltstation an der verlängerten Ebersbacher Straße. Tatsächlich liegt der genannte Bereich außerorts und erlaubt an sich Fahrgeschwindigkeiten bis 100 km/h. Und zwar ungeachtet der Tatsache, dass hier Besucher des Rundwegs um das Wildgatter, Nutzer der Altglascontainer, des Reservistenheims, der Umweltstation bzw. des Grillplatzes wie auch Hundehalter und Spaziergänger, darunter Familien mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren, den Parkraum links und rechts anfahren, dort ihren Weg aufnehmen, dabei die Straße in beide Richtungen queren. Wegen der Zusammenballung einer Vielzahl von Menschen und Fahrzeugen (siehe Bild) besteht hier tatsächlich dringender Handlungsbedarf, eine den Umständen angepasste Verkehrsregelung zu treffen. Der damalige Stadtrat Bernd Appelmann hatte schon 2019 bei der Stadtverwaltung beantragt, insoweit tätig zu werden. Angesichts der tatsächlichen Gefährdungslage fordern wir die Stadtverwaltung auf, in diesem neuralgischen Bereich eine ernsthafte Überprüfung der Verkehrssituation vorzunehmen und geeignete Schritte einzuleiten, statt anderweitig unnötige Verkehrssperrungen anzuordnen und mit hohem Zeiteinsatz Verkehrsahndungen auszusprechen, die Betroffene zu Recht als Gängelung empfinden.