Flüchtlingspolitik im Stadtrat?

Auf Antrag der SPD, Grünen u. a. soll in der nächsten Stadtratssitzung über eine Resolution zur Abschiebepraxis nach Afghanistan abgestimmt werden. Es ist aber nicht Sache des Stadtrats, Stellungnahmen zur bundes- bzw. landespolitischen Fragen abzugeben. Für die Durchführung von Abschiebungen sind ausschließlich die Länder zuständig. Der Stadtrat hat dafür keine Befassungs- und Beschlusskompetenz. Der Stadtrat sollte sich mit seinen eigenen Aufgaben intensiv und nachhaltig befassen. Oft genug werden wichtige Themen und Beschlüsse nur im Eiltempo durchgepeitscht, oftmals ohne hinreichende Information und Beratung.
Zurecht wird die Flüchtlingspolitik als solche wie auch die damit verbundene Abschiebepraxis in der Öffentlichkeit und in den Parteien erörtert. Grundlage der Politik der CSU bildet der Dreiklang aus Humanität gegenüber den schutzbedürftigen Flüchtlingen, Integration der Bleibeberechtigten und Begrenzung der weiteren Zuwanderung. Hier ist festzustellen, dass Staat, Kommunen und unzählige ehrenamtliche Helfer gerade in Bayern enorme Anstrengungen unternommen haben, um die Rekordzahl an Flüchtlingen menschenwürdig unterzubringen und angemessen zu versorgen. Allein der Freistaat Bayern gibt in vier Jahren rund 9 Milliarden EURO für Unterbringung und Integration der Flüchtlinge aus. Dabei steht die CSU zu der humanitären Verpflichtung gegenüber Menschen, die auf ihrer Flucht vor politischer Verfolgung oder Bürgerkrieg bei uns Aufnahme gefunden haben. Allerdings gehört auch zur Realität, dass viele Menschen sich schlicht aus wirtschaftlichen Gründen auf den Weg nach Deutschland gemacht haben. Natürlich müssen wir auch diesen Menschen im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, wobei allerdings die Hilfe vor allem vor Ort stattfinden muss. Es kann keine Lösung sein, diejenigen, die irgendwo auf der Welt unter Unterdrückung, Armut und Perspektivlosigkeit leiden, dauerhaft bei uns aufzunehmen. Das gebieten weder das Asylrecht unseres Grundgesetzes oder das humanitäre Völkerrecht, noch ist das auch nur ansatzweise leistbar.
Was Abschiebungen nach Afghanistan betrifft, erfolgt die Einstufung der Sicherheitssituation in den jeweiligen Herkunftsländern allein auf der Bundesebene unter Federführung des SPD-geführten Auswärtigen Amtes und fällt somit nicht in die Kompetenz der Länder, und schon gar nicht in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Es gehört zu einem Rechtsstaat, dass bestandskräftige Ablehnungsbescheide des Bundesamtes auch vollzogen werden.

Judith Gerlach, MdL, Stadträtin