Aus dem Stadtrat – Was sind eigentlich Senate/Ausschüsse?

Zurzeit stimmen sich die neu gewählten Stadtratsfraktionen intern über ihre Besetzung der jeweiligen Senate und Ausschüsse im Stadtrat ab. Letztendlich beschließt dann der gesamte Stadtrat darüber. Um was geht es eigentlich? – Um sich zu entlasten kann der Stadtrat Ausschüsse bilden, nämlich beschließende Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis (Senate) und vorberatende Ausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis. Vorberatende Ausschüsse geben nur Empfehlungen oder Vorschläge ab. Die Grundsätze zu den Ausschüssen sind in Art. 32 der Bayerischen Gemeindeordnung festgehalten. Einzelheiten regelt der Stadtrat in seiner jeweiligen Geschäftsordnung. Dabei sind alle Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen zu besetzen.  Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat mit seiner aktuellen Geschäftsordnung u.a. folgende Senate und Ausschüsse gebildet:

Mit beratender und beschließender Befugnis (Senate):

  • Haupt- und Finanzsenat
  • Steuersenat
  • Umwelt- und Verwaltungssenat
  • Kultur- und Schulsenat
  • Sportsenat
  • Planungs- und Verkehrssenat
  • Werksenat
  • Stadthallensenat
  • Feriensenat

Mit vorberatender Befugnis (vorberatende Ausschüsse):

  • Personalausschuss
  • Wirtschaftsförderungsausschuss

Welche konkreten Aufgabenbereiche den Senaten und sonstigen Ausschüssen übertragen sind, werden wir gesondert im Mitteilungsblatt berichten.

Thomas Gerlach, Stadtrat