In letzter Zeit wird das Thema Lärmemissionen auf den Stadtteil-Sammelstraßen: Ebersbacher-, Marien-, An den Bornwiesen, Molkenborn-, Gutwerk-, Hildenbrand- und Schweinheimer Strasse vor allem durch Anwohner wieder stärker diskutiert.
Dabei spielt auch die Frage Tempo 30 oder 40 verständlicherweise erneut eine Rolle. Tempo 40 war vor vielen Jahren als Kompromiss von den Schweinheimer Stadträten beantragt und vom Planungssenat beschlossen worden.
Grundsätzlich ist es sicher berechtigt, bei veränderten Voraussetzungen (z. B. mehr Verkehr oder größere Akzeptanz von Tempo 30 in Wohngebieten etc.) solche Entscheidungen erneut auf den Prüfstand zu bringen und ggf. zu verändern.
Allerdings sollte dies innerhalb eines Gesamtkonzepts geschehen, bei dem Vor- und Nachteile und andere zielführende Bausteine untersucht und abgewogen werden und die gesamte Stadtteilbevölkerung befragt wird. Dazu wären folgende Konsequenzen und Erfahrungen aus anderen verkehrsberuhigten Maßnahmen in Betracht zu ziehen:
- das alleinige Anbringen von Verkehrsschildern reicht nicht aus, sondern muss von begleitenden Maßnahmen wie Verengungen durch Parken auf der Straße und sonstige
Rückbauten ergänzt werden, um eine tatsächliche Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen - ob es dann, vor allem während der Hauptverkehrszeiten, bei einem Einzugsgebiet von
ca. 11.000 Einwohnern nicht zu noch größeren Problemen kommt, wäre zu untersuchen - das übergeordnete Ziel der Busbeschleunigung darf mit einer rechts-vor-links-Regelung
nicht noch zusätzlich beeinträchtigt werden
Die Schweinheimer CSU hält die derzeitige Regelung mit entsprechenden ergänzenden
Maßnahmen weiterhin für praktikabel, ist aber auch für andere Lösungsvorschläge offen.
Denkbare Maßnahmen sind z. B. die verstärkte Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Straßensanierung durch Einbau von lärmoptimiertem Asphalt („Flüsterasphalt“), Einführung eines Routenkonzepts für LKW-Verkehr zum Gewerbegebiet u.a.m.
Wir wollen ein Meinungsbild der Schweinheimer Bürgerinnen und Bürger einholen
und bitten Sie daher, eine der beiden Fragen bis 3. Juni 2011 zu beantworten
und ggf. Anmerkungen hinzuzufügen.
Hier können Sie den Fragebogen als PDF-Datei herunter laden, ausdrucken, ausfüllen und abgeben.