Straßenausbau und Straßensanierung werden bislang aus den allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt bezahlt. Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion fordert jetzt den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung, womit diese Kosten zu erheblichen Teilen den Grundstückseigentümern direkt auferlegt werden. Auch die Stadtverwaltung empfiehlt in einem Beschlussvorschlag, eine solche Satzung zu erlassen.
Für die CSU-Stadtratsfraktion stellt sich hier die Frage der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Ist es gerecht, nur jeweils die Grundstückseigentümer zur Finanzierung heranzuziehen, die zufällig zum falschen Zeitpunkt an der falschen Straße wohnen. Die einen haben ihre Straße, den Gehweg, den Radweg und auch die Straßenbeleuchtung bisher kostenlos saniert bekommen, die anderen sollen nach der vorgesehenen Satzung jetzt dafür bezahlen. Dabei können die Beiträge durchaus mehrere Tausend Euro betragen. In diesem Zusammenhang drängen sich viele Fragen auf:
Nehmen wir das Beispiel der Rhönstraße, deren Erneuerung lediglich teilweise abgeschlossen ist. Handelt es sich hier, was erstrebt wird, um eine Anliegerstraße, dann wäre der Anteil der Stadt an den Kosten eines Straßenausbaus 20 %, die Anlieger hätten 80% zu zahlen. Tatsächlich handelt es sich faktisch um eine Haupterschließungsstraße, da dort noch erhebliche, nicht anliegerbezogene Verkehre stattfinden. Dann wäre – nach der Mustersatzung – ein städtischer Anteil von 50 % anzusetzen, die Anlieger hätten immerhin noch 50% des Kostenaufwands zu zahlen. Wie bewertet die Stadtverwaltung diesen Sachverhalt? Was geschieht mit den Kosten für die Erneuerung bzw. Sanierung der Rhönstraße im Bereich der Fahrbahnen. Hier wurde das staatliche Konjunkturpaket in Anspruch genommen. Kann bzw. muss dieser Betrag jetzt – auch mit Rückwirkung? – auf die Anlieger umgelegt werden? Werden die Anwohner der Rhönstraße für den Kostenaufwand der vorgesehenen Gehwegsanierung jetzt unmittelbar in Anspruch genommen?
Weiteres Beispiel „Gutwerkstraße“: Der Straßenbelag wurde dort grundlegend erneuert. Unterfällt diese Maßnahme einer Straßenausbaubeitragssatzung, wenn ja, mit welcher Rückwirkung? Werden die Anlieger nachträglich belastet?
Weiteres Beispiel „Straßenbeleuchtung“: Die Straßenbeleuchtungen werden derzeit umfassend und großräumig nachgerüstet. Werden nach der vorgesehenen Straßenausbaubeitragssatzung die insoweit anfallenden Kosten auf die Anlieger umgelegt? Wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher zeitlichen Rückwirkung?
Weiteres Beispiel „Kinderspielplatz“: Trifft es zu, dass die beim Ausbau bzw. bei der Erneuerung eines Kinderspielplatzes, z. B. am Liebigplatz im Hefner-Alteneck-Quartier, entstandenen Kosten ebenfalls der Straßenausbaubeitragssatzung unterfallen? Wenn ja, mit welcher Rückwirkung?
Neben der Beantwortung dieser stadtteilbezogenen Fragen fordert die CSU-Stadtratsfraktion in einem Schreiben an den Oberbürgermeister auf, folgende Grundsatzfragen zu klären:
Welche Straßen in Aschaffenburg sind als Anliegerstraßen, als Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Mustersatzung anzusehen?
Gibt es Daten in der Stadtverwaltung, ob und inwieweit die Nutzungsdauer einer Straße bereits abgelaufen ist oder künftig ablaufen wird. Gibt es zentral erfasste Daten, aus dem das Lebensalter einer Straße hervorgeht.
Kann die Stadtverwaltung für sich in Anspruch nehmen, dass die Straßen in Aschaffenburg, welche am Ende Ihrer Lebenszeit sind und vollständig erneuert werden müssen, vorher dem Stand der Technik nach unterhalten und repariert sind oder wird über die Straßenausbaubeitragssatzung aufgestauter Reparaturbedarf „abgearbeitet“?
Inwieweit würden die betroffenen Anlieger bei einer künftigen Baumaßnahme, welche Straßenausbaubeiträge nach sich zieht, eingebunden? Gibt es hier Regelungen in der vorgesehenen Satzung?
Hat die vorgesehene Straßenausbaubeitragssatzung eine Rückwirkung für alle aktuell laufenden und auch für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen? Wenn ja, wie viele Jahre geht die Rückwirkung nach der vorgesehenen Straßenausbaubeitragssatzung zurück?
Erst müssen all diese Fragen geklärt und beantwortet werden, bevor über eine Straßenausbaubeitragssatzung überhaupt sachgerecht entschieden werden kann.
Thomas Gerlach, stellv. CSU-Fraktionsvorsitzender