Ehemaliger Standortübungsplatz („Exe“) – keine Herausnahme von Privatgrundstücken aus dem Schutzgebiet

Eher beiläufig wurde der Stadtrat über einen Vorgang informiert, der bislang weder durch eine Pressemitteilung der Stadtverwaltung bekanntgegeben noch durch die Lokalpresse aufgegriffen wurde: So hatte die Regierung von Unterfranken dem Oberbürgermeister bereits mit Schreiben vom 08.02.2012 mitgeteilt, dass keine Möglichkeit gesehen wird, die privaten Grundstücke entlang des Reiterwegs aus dem Geltungsbereich der Naturschutzverordnung herauszunehmen.

Der Regierungspräsident von Unterfranken hält „nach eingehender Überprüfung aller fachlichen wie rechtlichen Aspekte die Herausnahme der betreffenden Flächen aus dem Geltungsbereich der Naturschutzverordnung nicht für sachgerecht“. Private Grundstückseigentümer hatten moniert, zuvor nicht ausreichend informiert und beteiligt worden zu sein.

Diesen Vorwurf weist der Regierungspräsident für das Verfahren zur Ausweisung des Naturschutzgebietes zurück. Die einschlägigen Vorschriften der Öffentlichkeitsbeteiligung seien eingehalten worden.

Aber auch die Stadtverwaltung muss sich von den Grundstückseigentümern Vorwürfe gefallen lassen. So hat die Stadtverwaltung in dem Arbeitskreis zur Nachnutzung des ehemaligen Standortübungsgeländes keine Vertreter der privaten Grundstückseigentümer einbezogen. Auch hat die Stadt Aschaffenburg im Rahmen der Verfahrensbeteiligung weder den Stadtrat noch die Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass auch private Grundstückseigentümer betroffen sind.

Die immer wieder propagierte umfassende Bürgerbeteiligung hat hier jedenfalls nicht stattgefunden. Im Hinblick auf das Ablehnungsschreiben der Regierung von Unterfranken vom 08.02.2012 stellen sich Grundstückseigentümer die Frage nach dem Sinn eines gemeinsamen Gesprächs zwischen Grundstückseigentümern und der Regierung von Unterfranken, das im Mai stattfinden soll.