CSU – UBV/ÖDP – Fakten contra Emotionen

Selbstverständlich kann man unterschiedlicher Meinung sein. Das macht das Wesen der Demokratie aus. Nicht akzeptabel ist aber, an Tatsachen und rechtlichen Gegebenheiten vorbei „falsche Aussagen“ zu unterstellen. So aber die Ausschussgemeinschaft UBV/ÖDP (Mitteilungsblatt KW 21/2015) zu einer Bürgerumfrage, die die CSU gemacht hat, um die Wünsche und Vorstellungen der Bürger in Erfahrung zu bringen.

Worum geht es eigentlich?

Im Stadtrat wird derzeit die Aufstellung von 6 Bebauungsplänen im Bereich um den Godelsberg behandelt. Das Stichwort „Godelsberg“ scheint dabei Neidreflexe zu wecken. Zu finanziellen Belastungen, die durch Bebauungspläne auf die Anwohner zukommen können, meint der UBV-Sprecher lapidar: „Das ist kein Gebiet, in dem arme Leute wohnen. Die können sich das leisten“ (Main-Echo vom 17.02.15). Abgesehen davon, dass in dem Plangebiet zwischen Fasanerie und Kühruhgraben viele Bürger mit lediglich durchschnittlichem Einkommen betroffen sind, sind Neid und Missgunst sicherlich keine guten Ratgeber.

Wir halten uns an Fakten: Die Grundstücke in den Plangebieten sind im Wesentlichen bereits bebaut. Aufgrund der unterschiedlichen Größe und Zuschnitte der Grundstücke wären Festsetzungen durch Bebauungspläne ein zu grobes Raster, um den örtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden. Besser geeignet ist eine individuelle Bewertung jedes einzelnen Bauvorhabens, sobald dies beantragt wird. Dafür liegt bereits ein rechtlicher Rahmen vor, der ausreicht. Neue Bauvorhaben müssen sich nämlich nach dem Baugesetzbuch in die „Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen. Bebauungspläne sind hier aus fachlicher Sicht nicht notwendig. Wie die Umfrage zeigt, entspricht dies auch der weit überwiegenden Meinung der betroffenen Bürger.

Entgegen der Behauptung von UBV/ÖDP können durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zusätzliche Erschließungsbeiträge ausgelöst werden. Dies gilt selbst dann, wenn eine weitere oder geänderte Bebauung vom einzelnen Grundstückseigentümer gar nicht beabsichtigt ist. Allein die Möglichkeit genügt, um eine zusätzliche Beitragsschuld auszulösen. In anderen Gebieten wie z.B. in Schweinheim, Nilkheim oder auch im Strietwald wurden deshalb nachträglich Erschließungsbeiträge erhoben. Gerade die Forderung der UBV/ÖDP, in den Bebauungsplänen auch Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen festzulegen, führt zwingend dazu.

Soweit die Rechtslage. Fakten, nicht Emotionen sollten Maßstab der Stadtratsentscheidung sein!

Judith Gerlach, Thomas Gerlach, Werner Elsässer (CSU Stadträte)